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Fernwärme - Zertifikate nach EEWärmeG

In der Anlage Ziffer VIII Nr. 2 EEWärmeG fordert der Gesetzgeber bei Fernwärme einen Mindestanteil von 50 Prozent Wärme aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Die Fernwärme des Fernwärmesystems Mannheim stammt zu mehr als 90 Prozent aus KWK-Prozessen und übererfüllt damit deutlich die gesetzlichen Forderungen.


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